Zur Person

Rechtsanwalt

Georg Bodenbach

  • 1979 bis 1985
    Studium der Rechtswissenschaft
    Johannes Gutenberg Universität / Mainz
  • 1985 bis 1988
    Referendariat
    Bezirk des OLG Koblenz Oktober
  • 1988
    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1988 bis heute
    Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten
    Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
  • 2004 bis 2013
    Vorstandsmitglied im DRK Kreisverband Rhein-Lahn

Lebensmotto

Was man nicht mehr ändern kann: Nimm’s an!

„Bei einem unglücklichen Ereignis, welches bereits eingetreten, also nicht mehr zu ändern ist, soll man sich nicht einmal den Gedanken, dass dem anders sein könnte, erlauben: Denn gerade er steigert den Schmerz ins Unerträgliche, so dass man damit zum Selbstquäler wird.“

(Schopenhauer 1788 – 1860)

Hieraus folgt der Rat

Was man ändern muss und kann: Pack’s an!

„Auch ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt.“

(Lao-Tse 4.-5. Jh. v. Chr.)

Bereits seit Jahren habe ich mein Leben nach diesem Motto ausgerichtet. Und ich versuche, diese Lebensregel an meine Mandanten weiterzugeben.

Rechtsanwalt

Mathias Schaefer

  • 1986 bis 1991 – Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und der Jagiellonen-Universität in Krakau.
  • 1991 – 1993 – Technischer Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht der Krakauer Jagiellonen-Universität und freier Übersetzer
  • 1993 – 1995 – Referendariat im Bezirk des OLG Koblenz
  • 1995 – Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 8 Jahre ehrenamtlicher Beigeordneter einer Verbandsgemeinde, seit 2014 ehrenamtlicher Ortsbürgermeister
  • Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein, Deutsch-Polnische Richtervereinigung, Deutsch-Polnische Juristenvereinigung

Philosophie

Der richtige Anwalt – das ist Vertrauenssache. Uns ist es daher wichtig, zu unseren Klienten ein persönliches Vertrauensverhältnis aufzubauen, zumal der Gang zu einem Rechtsanwalt oftmals „ein schwerer Gang“ ist und existentielle Bedeutung hat.

In Großkanzleien mögen zwar für jedes Rechtsgebiet entsprechend geschulte Fachanwälte zuständig sein; dies bedeutet jedoch für das rechtsuchende Publikum wechselnde Ansprechpartner. In unserer Kanzlei können Kenntnisse über persönliche Hintergründe eines Mandanten auf verschiedenen Rechtsgebieten hilfreich zur Durchsetzung der Ansprüche verwendet werden.

Unsere Arbeit besteht nicht nur in der Führung von Prozessen, sondern ebenso in deren Vermeidung. Einen Gerichtsprozess zu führen,  bedeutet meist für die Betroffenen eine schwerwiegende Entscheidung und verursacht bei den Mandanten häufig erhebliches Kopfzerbrechen und schlaflose Nächte. Der juristische Laie kennt den Verfahrensablauf nicht und schreckt vor dem “Drum und Dran” eines Prozesses zurück. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Klienten umfangreich zu informieren und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, besitzt oberste Priorität. Eine außergerichtliche Einigung stellt eine schnellere und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten wirtschaftlich vernünftigere Lösung für den Mandanten dar. Dabei kann ein „Anwalt des Vertrauens“ in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien übernehmen.

Aufgrund der vielen Spezialgebiete des deutschen Rechtes kann kein Anwalt in allen Bereichen Experte sein. Während unseres Studiums der Rechtswissenschaften und durch unsere langjährige Tätigkeit als „Landanwalt“ habe wir bereits vielseitige Erfahrungen sammeln können. Bei Spezialfragen bestehen Kontakte zu anderen Kanzleien.

Team

Bernadette Lietz

Rechtsanwaltsfachangestellte

Tätigkeitsschwerpunkte:

Empfang
Sekretariat
Rechnungswesen
Buchhaltung

Gabriele Koch

Bürokauffrau

Tätigkeitsschwerpunkte:

Empfang
Sekretariat

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

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Versicherungsrecht

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Verkehrsrecht

einschließlich Straf- und Bußgeldsachen

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Erbrecht

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Zwangsvoll-streckung

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Anwaltskanzlei Bodenbach & Schaefer

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56355 Nastätten

 

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Montag 08.00 – 12.00  und 14.00 – 17.00

Dienstag 08.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00

Mittwoch 08.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00

Donnerstag 08.00 – 12.00  und 14.00 – 17.00

Freitag 08.00 – 12:00

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